Praxis für Rechtspsychologie am Neumarkt

Sachverständigenbüro
Unsere Leistungen
Unsere Praxis ist auf die Erstellung rechtspsychologischer Gutachten im Auftrag von Gerichten und Behörden spezialisiert. Wir arbeiten unabhängig, wissenschaftlich fundiert und unter Beachtung höchster fachlicher sowie ethischer Standards.
Grundsätze unserer Arbeit
- Unabhängigkeit und Neutralität
- Wissenschaftliche Fundierung
- Transparente und nachvollziehbare Methodik
- Sorgfältige Dokumentation
- Vertraulicher Umgang mit sensiblen Informationen
Wir orientieren uns an den fachlichen Standards der Rechtspsychologie sowie den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
Unser Team

Dr. Katharina Eberhardt
Rechtspsychologin M.Sc.,
Fachpsychologin für Rechtspsychologie
Familienrechtspsychologische Gutachten

Christoph Haack
Fachpsychologe für Rechtspsychologie,
Supervisor
Familienrechtspsychologische Gutachten
Psychologische Supervision im Familienrecht
*Zusätzliche Sprache: Englisch

Christina Aziz-Salem
Rechtspsychologin M.Sc.,
Systemische Beraterin
Familienrechtspsychologische Gutachten
Kriminalprognose
Systemische Beratung (auch im Rahmen des Strafvollzugs oder der Haftentlassung)
* Zusätzliche Sprache: Arabisch
Was wir tun
*Sämtliche Tätigkeitsbereiche erfolgen unter strikter Trennung der jeweiligen Rollen und Aufträge

Rechtspsychologische Gutachten im Familienrecht
Im familiengerichtlichen Kontext erstellen wir Gutachten zu Fragestellungen des Sorge- und Umgangsrechts. Ziel ist es, Gerichte bei der Entscheidungsfindung im Sinne des Kindeswohls fachlich fundiert zu unterstützen.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Begutachtung der Erziehungsfähigkeit von Eltern
- Analyse der Bindungen zwischen Kindern und Bezugspersonen
- Einschätzung von Entwicklungsbedingungen und Risiken
- Empfehlungen zu Sorgerecht und Umgangsregelungen
Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage anerkannter psychologischer Methoden, strukturierter Interviews, Verhaltensbeobachtungen sowie standardisierter Testverfahren.

Kriminalprognostische Gutachten
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Erstellung kriminalprognostischer Gutachten. Diese dienen der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit zukünftiger Straffälligkeit und werden insbesondere im strafrechtlichen Kontext herangezogen.
Typische Fragestellungen sind:
- Rückfallrisiko bei Gewalt- und Sexualdelikten
- Einschätzung der Gefährlichkeit von Beschuldigten oder Verurteilten
- Prognose im Rahmen von Haftentscheidungen oder Maßregelvollzug
- Bewertung von Risikofaktoren und Schutzfaktoren
Unsere Einschätzungen basieren auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie strukturierten, empirisch fundierten Prognoseinstrumenten.

Systemsiche Beratung
Wir bieten systemische Beratung nach den Standards der Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) an.
Schwerpunkte:
- Klärung komplexer persönlicher und familiärer Fragestellungen
- Umgang mit Konflikten und destruktiven Dynamiken
- Entwicklung alternativer Handlungsoptionen
- Kontextorientierte Problemlösung
- Einbezug des sozialen Umfelds
- Systemische Beratung auch im Rahmen des Strafvollzugs, der Haftentlassung und Reintegration
Arbeitsweise:
Ressourcen- und lösungsorientiert, mehrperspektivisch und strukturiert.
Hinweis:
Keine psychotherapeutische Behandlung.

Supervision im Familienrecht
Wir bieten Fallsupervision für Sachverständige im familiengerichtlichen Kontext an.
Im Mittelpunkt steht die strukturierte Reflexion laufender oder abgeschlossener Begutachtungen, insbesondere bei komplexen oder konfliktbelasteten Fallkonstellationen.
Inhalte:
- Reflexion diagnostischer Einschätzungen
- Einordnung von Bindungs- und Interaktionsdynamiken
- Umgang mit Ambivalenzen und Entscheidungsdruck
- Klärung methodischer und fachlicher Fragen
Arbeitsweise:
Die Fallsupervision erfolgt wissenschaftlich fundiert, strukturiert und unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen. Ziel ist die Erhöhung von fachlicher Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und Qualität gutachterlicher Entscheidungen.